Politische Rechte
In den westlichen Demokratien gibt es in der Regel gewisse politische Grundrechte. Hier ist auch die Schweiz keine Ausnahme. Voraussetzungen für das Ausüben dieser Rechte sind:
- Besitz des Schweizer Bürgerrechts
- Urteilsfähigkeit
- Volljährigkeit
Hier sind die politischen Grundrechte:
Stimmrecht
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, stimmen zu gehen. Man kann einer Vorlage zustimmen, sie ablehnen oder auf die Stimmabgabe verzichten. Am Ende gilt der Entscheid der Mehrheit.
Aktives Wahlrecht
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihre/seine Vertreterinnen und Vertreter frei wählen. In der Schweiz geschieht dies durch die Legislative auf Kantons- und Bundesebene. Das Volk wählt ein Parlament, welches dann wiederum die Exekutive und die Judikative ernennt.
Passives Wahlrecht
Jede Bürgerin und jeder Bürger darf sich für ein politisches Amt zur Wahl stellen, solange sie oder er selbst Wahlberechtigt ist.
Einzelne Rechte im Detail
Auf den folgenden Seiten können Sie mehr über die einzelnen Voksrechte lesen.