Sicherheits- und

Aussenpolitik

Es gibt mehr als nur die Schweiz!

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Die Schweiz ist keine Insel, darum muss sie sich auch mit Sicherheits- und Aussenpolitik beschäftigen. Die Sicherheitspolitik hat verschiedene Kernaufgaben. Die Armee ist dafür ein wichtiges Instrument. Ausserdem erlaubt die international anerkannte Neutralität der Schweiz, mit Diplomatie die Interessen der Schweiz über die Aussenpolitik zu unterstützen. Darum ist die Schweiz in transnationalen Organisationen stark vertreten.

Sicherheitspolitik

Ziel der Sicherheitspolitik ist die Existenzsicherung der Menschen in der Schweiz durch Prävention und Abwehr von natur-, zivilisations- und kriegsbedingten Katastrophen und Krisen wirtschaftlicher, politischer und sozialer Art. Bedrohungen und Gefahren werden sowohl nach Gefährlichkeit und Eintretenswahrscheinlichkeit unterschieden.

  • Zur Abwehr solcher Bedrohungen gilt das Prinzip der doppelten Kooperation:
    1. Kooperation der sicherheitspolitischen Instrumente im Innern (siehe Kästchen unten)
    2. Sicherheitspolitische Kooperation mit dem Ausland
  • Die doppelte Kooperation verfolgt somit drei Ziele:
    1. Friedensförderung und Krisenbewältigung
    2. Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren
    3. Verteidigung
  • Die Mittel zur Sicherheitspolitik sind
    1. Aussenpolitik (u.a. Neutralität)
    2. Armee
    3. Bevölkerungsschutz
    4. Wirtschaftliche Landesversorgung
    5. Information und Kommunikation
    6. Polizei

Zwei sicherheitspolitische Instrumente sind immer wieder umstritten:

Neutralität

Die Neutralität der Schweiz steht nicht in der Verfassung. Sie ist selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Das heisst: Die Schweiz als Staat darf nicht an Kriegen anderer Staaten teilnehmen, Kriegsparteien unterstützen oder in Friedenszeiten anderen Staaten Stützpunkte zur Verfügung stellen. Sie darf aber an friedensunterstützenden Massnahmen der UNO oder der OSZE teilnehmen oder wenn alle Konfliktparteien zustimmen. Die Schweizer Firmen, Medien, Individuen müssen nicht neutral sein! Grenzwertig sind oft schweizerische Kriegsmaterialexporte.

Der Sinn der schweizerischen Neutralität muss immer wieder neu diskutiert werden. Denn die Schweiz kann so zwar wichtige Dienste anbieten und ist sicher in der Vergangenheit auch wegen ihrer Neutralität nicht in militärische Konflikte hineingezogen worden. Und Neutralität ist auch ein gewisser Schutz gegen politische Einmischung anderer Länder. Andererseits schützt sie nicht vor wesentlichen heutigen Gefahren wie Terrorismus, senkt die Wahrscheinlichkeit, dass andere Staaten die Schweiz im Krisenfall unterstützen, und wird im Ausland auch gerne als Schmarotzerhaltung empfunden.

Armee

Die Armee hat drei Aufträge zu erfüllen:

  1. Luftraumsicherung und Verteidigung
  2. Unterstützung der zivilen Behörden bei Notlagen
  3. Friedensförderung im internationalen Rahmen

BV § 59 sagt: «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor». Wer nicht militärdiensttauglich ist, muss - bei entsprechender Tauglichkeit - Zivilschutz leisten. Zur Zeit beträgt die Dienstzeit (RS und einige Wiederholungskurse) rund 245 Tage. Kosten, Art und Umfang der Schweizer Armee sind regelmässig Thema wichtiger Initiativen und Referenden.

Europarat

Der 1949 gegründete Europarat soll die Grundfreiheiten der Individuen schützen, die demokratischen Institutionen und die kulturelle Zusammenarbeit stärken und nach Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Probleme (z.B: Umweltverschmutzung, organisierte Kriminalität) suchen. Die wichtigste der mittlerweile über 200 Konventionen ist die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche alle Mitglieder unterschrieben haben – auch die Schweiz. Allerdings hat der Europarat kaum Instrumente, um seine Erlasse durchzusetzen.

OSZE

Die 1975 gegründete Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa will die Unverletzlichkeit von Territorien und Grenzen garantieren, allfällige Streitigkeiten in Europa friedlich regeln und generell das Vertrauen in Europa stärken. Dazu organisiert sie regelmässig Gipfeltreffen der Regierungschefs und vermittelt bei Konflikten. Die Schweiz hat dank ihrer Neutralität eine hohe Akzeptanz beim Einsatz beispielsweise von Wahlbeobachtern (z.B. Georgien) oder bei der Sondierung von Möglichkeiten, Konflikte zu deeskalieren (Ukraine!).

NATO

Die 1949 gegründete Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft betrachtet jeden Angriff auf eines seiner mittlerweile 26 Mitglieder als Angriff auf alle, was zu individueller und kollektiver Selbstverteidigung berechtige. 9/11 hat den ersten Bündnisfall der NATO ausgelöst und zum NATO-Einsatz in Afghanistan geführt. Die NATO hat verschiedene Instrumente geschaffen, um gemeinsam den Frieden in Europa zu sichern. Für die Schweiz wichtig ist die «Partnerschaft für den Frieden» (PfP). Zu dieser wurden 1994 alle OSZE-Staaten eingeladen. PfP sieht friedensunterstützende Einsätze auf der Grundlage von UNO- oder OSZE-Mandaten vor, demokratische Kontrollen der Armeen der PfP-Staaten und Zusammenarbeit mit der NATO im Krisenmanagement. Die NATO gibt den Partnerländern aber keine Friedensgarantie, und PfP beinhaltet keine militärischen Verpflichtungen. Die Schweiz ist darum Mitglied von PfP.

Nato

UNO

Die UNO-Charta legt die Ziele dieser Weltorganisation fest: Weltfrieden und internationale Sicherheit, Bewahrung der Menschenrechte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Lösung internationaler wirtschaftlicher oder humanitärer Probleme. Die Generalversammlung kann Empfehlungen abgeben, aber von keiner Regierung Massnahmen erzwingen. Der Sicherheitsrat hingegen kann in Resolutionen verbindliche Beschlüsse fassen und Sanktionen (Zwangsmassnahmen) ergreifen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit wiederherzustellen. Stärken: In der UNO treffen sich führende Staatsleute, reden und verhandeln miteinander. So können sich auch Staaten der Dritten Welt Gehör verschaffen. Die Sonderorganisationen der UNO sind wichtige weltumspannende Organe. Zur Zeit (Corona-Krise) ist beispielsweise die WHO (Weltgesundheitsorganisation) sehr wichtig. Schwächen: Bei Vetogebrauch eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrates (USA, Russland, China, F, GB) ist die UNO handlungsunfähig.

Uno

Europäische Union

Organisation

Die EU kennt keine klassische Gewaltenteilung. Ihr höchstes Organ ist der Europäische Rat. Diese mindestens zweimal jährlich stattfindende Konferenz der Staats- resp. Regierungsvorsitzenden dient der Suche nach Kompromissen zwischen den Mitgliedern des Ministerrates und gibt grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der EU. Der Ministerrat ist die Staatenkammer der EU. Er übt zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtssetzung aus. Für die Rechtssetzung braucht der Ministerrat die Zustimmung von so vielen Ministern, dass 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung der EU repräsentiert sind. Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der EU gewählt. Es wirkt an der Gesetzgebung mit und hört die KandidatInnen für die EU-Kommission an. Die EU-Kommission ist das eigentliche Ausführungsorgan der EU.

Zielsetzungen

Die EU umfasst heute 26 europäische Länder mit rund 450 Millionen Menschen. Ihr Hauptsitz ist Brüssel. Ziel der EU ist die "Sicherung des Friedens in Freiheit". Dieses Ziel soll zuerst über den Weg der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (bis hin zur Wirtschaftsunion) erreicht werden, in einem weiteren Schritt visiert man den politischen Zusammenschluss an (politische Union). Die EU bemüht sich darüber hinaus um eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und strebt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen an. Im sogenannten Schengen-Raum soll freier Personenverkehr herrschen, Kriminalität gemeinsam bekämpft werden und die Zusammenarbeit der Justizbehörden gewährleistet sein.

EU Mitglieder

Schweiz und EU

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Sie hat aber mit der EU rund 20 wichtige Abkommen («Bilaterale Abkommen») und über 100 weitere Vereinbarungen getroffen und ist darum nicht nur geografisch sondern auch politisch und wirtschaftlich eng mit ihr verflochten. In den «Bilateralen I» stimmt des Schweizer Stimmvolk im Jahr 2000 u.a. Verträgen zu Forschung, freiem Personenverkehr, Land- und Luftverkehr und Landwirtschaft zu. In den «Bilateralen II» werden 2004 u.a. Dossiers zu Justiz, Polizei, Asylwesen, Umwelt und Bildung unterzeichnet. Immer wieder wird in der Schweiz über die rechtlichen Auswirkungen eines allfälligen EU-Beitritts diskutiert. Unbestritten ist, dass das Schweizer Referendumsrecht beschnitten würde in Fällen, in welchen die EU abschliessendes Recht ("Verordnungen") setzt. Im Falle von EU-Richtlinien wäre das fakultative Referendum weiterhin möglich. Ähnliches gilt für das Initiativrecht. Ebenso würde die Schweiz ihre Hoheit über Bereiche verlieren, welche von den EU-Staaten gemeinsam entschieden werden. Insgesamt beurteilt weiterhin eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizern den Weg über die Bilateralen Verträge als positiv. Er erlaubt einen diskriminierungsarmen Zugang zum europäischen Binnenmarkt von rund 450 Mio. Konsument*innen, der vertraglich gesichert ist. Umstritten ist allerdings weiterhin die Personenfreizügigkeit. Hier offenbart sich eine Schwäche des Bilateralen Weges: Die Schweiz kann (wie die EU) nicht einzelne Verträge nachverhandeln oder kündigen, ohne dass sie Gefahr läuft, dass das ganze Abkommen von der Gegenseite gekündigt wird. Und die EU verlangt immer mehr mit Nachdruck, dass die Schweiz die Entwicklung des EU-Rechts im Bereich der Bilateralen I und II übernimmt. Die Schweiz aber hat keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung des EU-Rechts (als EU-Mitglied hätte sie dies). Ein neues Rahmenabkommen, dessen Entwurf seit November 2018 vorliegt, soll diese Probleme lösen.

Rahmenabkommen witz